Michael Gilanschah und Y. Bretthauer


Noch Fragen?

Behandeln Sie alle Kinder oder nur privat versicherte Kinder?

Alle in der Praxis tätigen Kinderzahnärzte sind offiziell zugelassen. D.h. wir dürfen Patienten jeder gesetzlichen deutschen KK behandeln. Zum Nachweis müssen Sie über eine Chipkarte verfügen.

Gibt es lange Wartezeiten?

Wir versuchen, die Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass gerade bei Kindern die Behandlungen nicht so planbar sind wie bei Erwachsenen.

Haben Sie eigene Parkplätze?

Leider nein. Kein Arzt, der im Hamburger Innenstadtbereich tätig ist, hat eigene Parkplätze.

Muss ich für die Behandlung meines Kindes zuzahlen?

Gesetzlich versicherte Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Basisbehandlung. Diese muss ausreichend und zweckmäßig sein. Oft gibt es aber bessere und optisch ansprechendere Alternativen.

Was muss ich für eine kieferorthopädische Behandlung bei Ihnen zuzahlen?

Wenn Sie gesetzlich krankenversicherten sind, hat Ihr Kind Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Behandlung. Diese wird mit zweckmäßigen Materialien durchgeführt und umfaßt den gesetzlich abgesteckten Rahmen für die notwendigen Zahnkorrekturen. Kosmetische Ziele erfordern immer eine private Kostenübernahme durch die Eltern. Die kieferorthopädische Behandlung kann oft durch den Einsatz moderner Materialien schonender durchgeführt werden. Oft ist auch eine Reduktion der Behandlungsdauer möglich. Diese Materialien müssen von Ihnen gesondert erworben werden.

Können wir mit ausländischen Krankenkassen abrechnen?

In der Regel geht dies nicht. Sie bekommen eine auf Basis der geltenden GOZ ausgefertigte Privatrechnung. Diese ist sofort zahlbar.

Mein Kind hat medizinisch relevante Vorerkrankungen – benötigen Sie die Unterlagen?

Generell sollten sie alle medizinischen Daten ihres Kindes verfügbar haben. Dies gilt auch für die Kontaktadressen von Fachärzten, bei denen Ihr Kind in Behandlung ist.

Wie oft sollte ich mit meinem Kind zur zahnärztlichen Kontrolle kommen?

Wir empfehlen alle 3 Monate, da Ihr Kind innerhalb dieser Intervalle stressfrei Vertrauen zu uns aufbauen kann.

Ich möchte nur eine zweite Meinung zu den Problemen meines Kindes - kann ich trotzdem kommen?

Wir leben zum Glück in modernen Zeiten und es ist absolut legitim, eine Zweit- bzw. auch Drittmeinung einzuholen. Wir beraten Sie nach besten Wissen und Gewissen, ohne dass daraus eine Verpflichtung für Sie entsteht.

Zähneputzen unter Zwang?

Besonders kleine Kinder sind oft nicht freiwillig zum Zähneputzen bereit. Oft schrecken die Eltern davor zurück, körperlichen Zwang anzuwenden. Dies muss aber leider sein, da das Kind sonst zwangsläufig an Karies erkrankt. Wichtig ist als Eltern dabei immer die Kontrolle zu haben und Ruhe zu bewahren. Wir können Ihnen in unserer Praxis verschiedene Techniken zeigen. Es gibt auch Hilfsmittel, die oft auch bei behinderten Kindern das Zähneputzen vereinfachen.

Darf mein Kind Süßes essen?

Klare Antwort: Ja – aber nicht über den ganzen Tag verteilt, sondern lieber konzentriert als Nachtisch zum Mittagessen o.ä.

Aktuelle Information Facharzttitel Kinderzahnheilkunde
Das Fachgebiet der Zahnmedizin ist groß und umfasst die Bereiche:

  • Konservierende Zahnheilkunde
  • Prothetik
  • Parodontologie
  • Kieferorthopädie
  • Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • Kinderzahnheilkunde
Für Kieferorthopädie und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie gibt es Fachzahnarzttitel. Alle anderen Gebiete können mit Tätigkeits-schwerpunkten von den Zahnärzten gesondert angegeben werden.

Fachärzte/-innen bzw. Fachzahnärzte/-innen gibt es im Bereich der Kinderzahnheilkunde nicht. Diese Titel sind dann von dem jeweiligen Kollegen frei erfunden.

Bei Rückfragen können Sie jederzeit die zuständige Zahnärztekammer kontaktieren.
bulb

AH!
Auch
interessant..